12.06.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
Rechtsanwalt Rapp ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Hetzler Transporte GmbH
Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden
Mit Beschluss des Amtsgerichts Mosbach – Insolvenzgericht - vom 04.06.2018, Az. 1 IN 124/18, wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hetzler Transporte GmbH, Obrigheim, angeordnet und Rechtsanwalt Gordon Rapp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Derzeit werden die allgemeine wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie seine Fortführungsmöglichkeiten geprüft. Es konnten erste Anhaltspunkte für die Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft festgestellt werden. Um diese Chance zu bewahren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, wurde unmittelbar nach Bestellung die Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Hierüber sollen die Löhne und Gehälter der nächsten Monate gesichert werden, so dass das Unternehmen zunächst vollumfänglich fortgeführt werden kann. Hierzu hat der vorläufige Insolvenzverwalter auch bereits Kontakt zu den Kunden aufgenommen. Die Mitarbeiter wurden unmittelbar über die Situation und den weiteren Verlauf informiert.
Die Hetzler Transporte GmbH ist ein im Jahr 2005 gegründetes Unternehmen für Logistik- und Transportdienstleistungen aus Obrigheim. Es konnte im letzten Jahr einen Umsatz von ca. 2,25 Mio. € erwirtschaften und beschäftigt derzeit neben den beiden Geschäftsführern 17 Mitarbeiter.
Rechtsanwalt Gordon Rapp ist Seniorpartner der Kanzlei RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in dem Bereich Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung tätig. In dieser Zeit hat er über 300 Betriebe in der Insolvenz fortgeführt."
RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE versteht sich als unternehmerische und hochspezialisierte Sozietät für sensibles Krisenmanagement, Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzverwaltung. Aber auch in der wirtschaftlichen Beratung und bei der Lösung von Konflikten vertrauen zahlreiche Auftraggeber auf die Fachkompetenz von RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE.
Bild: © geralt / pixabay
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