16.04.2021 - Kategorie "Recht und Gesetz"

RECHTSLUPE: Die Miete im Monat der Insolvenzeröffnung

Miete im Monat der Insolvenzeröffnung

Bei einem Mietvertrag über einen unbeweglichen Gegenstand ist in der Insolvenz des Mieters die Mietforderung für den Monat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Umfang Masseverbindlichkeit, der dem ab der Verfahrenseröffnung verbleibenden Teil des Monats entspricht.



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