12.09.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

RECHTSLUPE: Englisches Insolvenzverfahren – und die Frage des Rechtsmissbrauchs

Englisches Insolvenzverfahren

Ein ausländisches (hier: englisches) Insolvenzverfahrens kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Schuldners im Inland nicht erkannt werden.



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