RECHTSLUPE: Klagerücknahme wegen bereits laufendem Insolvenzverfahren

Klagerücknahme wegen bereits laufendem Insolvenzverfahren – und die Kosten. Ein Schuldner ist prozessrechtlich nicht verpflichtet, seine Gläubiger von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu informieren, um unzulässige Klagen gegen ihn zu verhindern.
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