29.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rena Lange: OLG München lehnt Prospekthaftung ab

Muster-Verfahren wegen angeblicher Fehlerhaftigkeit des Prosekts der insolventen Rena Lange Holding abgweisen

Das gegen den ehemaligen Geschäftsleiter des insolventen Münchener Mode-Konzerns Rena Lange anhängig gemachte Muster-Verfahren wegen angeblicher Fehlerhaftigkeit des im Zuge der Emission einer Anleihe erstellten Prospekts ist vorzeitig beendet:


Nachdem erstinstanzlich bereits die Klage eines Anlegers vom Landgericht München kostenpflichtig abgewiesen wurde, hat in der Berufungsinstanz nun auch das Oberlandesgericht München die Auffassung vertreten, dass keinerlei Raum für eine persönliche Haftung des Beklagten bestehe. Daraufhin wurde heute die Berufung in dem Muster-Verfahren zurückgenommen.

Die als Holdinggesellschaft der Rena-Lange Gruppe fungierende Rena Lange Holding GmbH hatte im Jahr 2012 eine Anleihe am Kapitalmarkt platziert. Am 19.11.2014 musste die Rena Lange Holding GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.


Einige Anleihegläubiger versuchten nach der Insolvenz das ehemalige Management des Unternehmens persönlich als Prospektveranlasser in Anspruch zu nehmen. Begründet wurde dies mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Anleiheprospekts.


Im Dezember 2015 hatte bereits das Landgericht München – ohne einen Termin zur Beweisaufnahme – die erste anhängige Klage abgewiesen. Das Gericht stellte dabei in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich fest, dass der Anleiheprospekt der Rena Lange Holding GmbH unter keinem der Aspekte fehlerhaft war, die klägerseits vorgebracht worden waren.


Das OLG München schloss sich der Vorinstanz an. Das Gericht bestätigte durch Hinweisbeschluss vom 30.03.2016 nachdrücklich die Richtigkeit der dem erstinstanzlichen Urteil zugrunde liegenden Erwägungen. Aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des OLG München wurde daraufhin die Muster-Klage umgehend zurückgenommen.


Wie bereits in anderen Fällen sog. Mittelstandsanleihen – so zuletzt etwa im Fall des insolventen Photovoltaik-Zulieferbetriebs SiC Processing GmbH, gegen dessen ebenfalls von hww hermann wienberg wilhelm vertretenes Management vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine Vielzahl von Klagen geltend gemacht wurden, welche erstinstanzlich bereits abgewiesen wurden – wurde dem vielfach ins Blaue hinein erfolgten Vorgehen von Anlegerschutzanwälten somit auch im Fall der Rena Lange Holding GmbH deutliche Grenzen aufgezeigt.


hww hermann wienberg wilhelm war Prozessvertreter des ehemaligen Geschäftsführers der Rena Lange Holding GmbH. Tätig war Dr. Cyril Rosenschon, München.




Über hww hermann wienberg wilhelm

hww hermann wienberg wilhelm ist ein auf Rechtsberatung, Restrukturierung, Insolvenz- und Zwangsverwaltung spezialisierter Dienstleister. Mit rund 400 Mitarbeitern ist hww in 24 Städten in Deutschland vertreten und verfügt über ein eigenes internationales Netzwerk. Die hww-Gruppe besteht aus drei Säulen: hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte, hww hermann wienberg wilhelm Unternehmensberater und hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter.

hww Rechtsanwälte beraten schwerpunktmäßig in Restrukturierungs- und Sondersituationen. Im Fokus stehen bei dieser unabhängigen Beratung zum einen Lösungen, die einer Fortführung des Unternehmens dienen. Zum anderen richtet sich die Beratung von hww Rechtsanwälte mit dem Ziel der Haftungsvermeidung bzw. Haftungsabwehr unmittelbar an die Geschäftsleitung in der Krise befindlicher Unternehmen.


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