04.05.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Restschuldbefreiung trotz vorübergehender Pflichtverletzung

Restschuldbefreiung trotz vorübergehender Pflichtverletzung

Die erstrebte Restschuldbefreiung ist dann gefährdet, wenn Sie als Schuldner gegen Ihre Pflichten verstoßen. Dass ein nachträgliche Mitteilung eines Zusatzeinkommens die Restschuldbefreiung nicht ausschließt, entschied jetzt der BGH.


Der aktuelle Fall: Der Schuldner, ein Rentner,  nahm während der Wohlverhaltensphase im November 2007 für zehn Monate einen Minijob  an. Dies teilte er dem Treuhänder erst im November

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