22.04.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rombach Rechtsanwälte erzielen überdurchschnittliche Quotenausschüttungen

Rombach Rechtsanwälte erzielen in Insolvenzverfahren überdurchschnittliche Quotenausschüttungen

In den von der Kanzlei Rombach Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Erfurt, geführten Insolvenzverfahren können sich Gläubiger regelmäßig über überdurchschnittliche Quotenausschüttungen freuen.


Dies zeigen beispielsweise die Ausschüttungen in den Insolvenzverfahren TAB Technologie- und Anlagenbau GmbH (2018 erste Quote von 25 Prozent, 2020 weitere Quote von 10 Prozent), Fagerdala Automotive AG (2018 erste Quote von 15 Prozent, 2020 weitere Quote von 8 Prozent), Hoch- und Tiefbau Obermaßfeld GmbH (2020 erste Quote von 15 Prozent) und Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (2021 erste Quote von 30 Prozent).


Zum Vergleich: Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes mussten die Gläubiger bei Insolvenzverfahren von Unternehmen in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, auf 93,9 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 6,1 Prozent ihrer Forderungen zurück. Diese Deckungsquote ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (402 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (6,6 Milliarden Euro).1


Das AG Hamburg hat in seiner Abfrage der Verfahrenskennzahlen für Unternehmensinsolvenzen (ohne natürliche Personen) im Zeitraum 2004 bis 2010 für die durchschnittliche Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger einen Mittelwert von 10,2 Prozent (über alle schlussgerechneten Verfahren) ermittelt.2 Die sogenannte „IfM-Studie“ des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus dem Juni 2009 schließlich weist bereinigt für Unternehmensinsolvenzverfahren eine Quote von 7,7 Prozent aus (einbezogen dort sind aber auch natürliche Personen).3


„Die relativ hohen Gläubigerquoten kommen nicht von ungefähr. Wir weisen eine sehr geringe Verwaltungskostenquote im Durchschnitt aller Verfahren von 38,5 Prozent auf“, erläutert Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte Insolvenzverwalter. Diese Verwaltungskostenquote spreche für eine moderate Abrechnungspraxis der Kanzlei. Die Verwaltungskostenquote setzt sich zusammen aus der Relation der Kosten für den Insolvenzverwalter sowie Dritter (deren Dienste der Verwalter für die Abwicklung des Verfahrens in Anspruch genommen hat) zur Teilungsmasse.



Über Rombach – Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter

ROMBACH - Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter ist seit mehr als 25 Jahren in der Insolvenzverwaltung von Unternehmen und den damit verbundenen Rechtsgebieten tätig. Leistungen, durch die in kritischen Situationen Unternehmen vor einer Insolvenz bewahrt werden können, ergänzen das Beratungsspektrum. Hierzu zählen Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren nach ESUG) und Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen. Fachliches Know-how besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.

 

1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolvenzen/insolvenzverfahren-bis-2018.html

2 vgl. Frind, Frank: Hilfestellung zur Formulierung eines Anforderungsprofils an einen erfolgreichen Insolvenzverwalter: die fortgeschriebene Verfahrenskennzahlenauswertung, ZInsO 43/2011, S. 1916

3 vgl. ZInsO 43/2011, S. 1916

 



Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl