Rudolf Meyer Agrartechnik GmbH & Co. KG startet Sanierung in Eigenverwaltung
Das Amtsgericht Tostedt hat mit Beschluss vom 2. Februar 2026 (Az. 22 IN 23/26) die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Rudolf Meyer Agrartechnik GmbH & Co. KG angeordnet.
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