S.A.G. Solarstrom AG i.L.: weitere Abschlagszahlung
S.A.G. Solarstrom AG i.L.: Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten weitere Abschlagszahlung
Die Gläubiger der Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A 1K0K5) und der Anleihe 2010/2015 (ISIN E000A1E84A4 / WKN A1E84A) der S.A.G. Solarstrom AG i.L., Freiburg i.Br., erhalten eine zweite Abschlagzahlung in Höhe von 11 % auf deren festgestellte Forderungen.
Die Teilausschüttung in Höhe von 11% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 13. Juni 2019 auf die Bestände am 12. Juni 2019 nach Handelsschluss erfolgen.
Die Teilausschüttung in Höhe von 11% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2015 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 12. Juni 2019 auf die Bestände am 11. Juni 2019 nach Handelsschluss erfolgen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung, sondern um eine weitere Abschlagszahlung. An der seitens des Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich insgesamt ca. 50 % auf die festgestellten Forderungen hat sich nichts geändert.
Hintergrund
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember 2013 aufgrund verspäteter Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von über 20 Mio. EUR Insolvenz angemeldet. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung lag keine bilanzielle Überschuldung vor. Ende Oktober 2014 wurde der herstellerunabhängige Anbieter von Photovoltaik-Anlagen im Wege einer übertragenden Sanierung an die SF Suntech Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der chinesischen Shunfeng Photovoltaic International, rechtskräftig veräußert. Der Kaufpreis für den gesamten operativen Geschäftsbetrieb inklusive aller Assets der S.A.G. Solarstrom Gruppe belief sich auf 65 Mio. EUR.
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