Sachwalter für Wöhrl-Verfahren bestellt
Das Amtsgericht Nürnberg hat in den Verfahren der Wöhrl-Gruppe nunmehr einen vorläufigen Sachwalter bestellt.
Im Antragsverfahren der Rudolf Wöhrl AG hat das zuständige Insolvenzgericht in Nürnberg am Dienstag die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a InsO angeordnet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.