Salzland Druck: Restrukturierung erfolgreich abgeschlossen
Mit Beschluss vom 19.12.2014 hat das Amtsgericht Magdeburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salzland Druck GmbH & Co. KG aufgehoben.
Damit wurde
der traditionsreiche Druckereibetrieb aus Staßfurt binnen eines Zeitraums von nur acht Monaten im
Zuge eines Insolvenzplanverfahrens saniert.
Unter gemeinsamen Anstrengungen der Geschäftsführung des Unternehmens sowie des gerichtlich bestellten Sachwalters, Herrn Rechtsanwalt Udo Müller, Müller & Rautmann Insolvenzverwaltung Magdeburg, und unter Einbindung eines Gläubigerausschusses konnte der Restrukturierungsprozess seit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2014 zielgerichtet vorangetrieben und nunmehr erfolgreich zum Abschluss gebracht. werden.
Der Gesellschaft ist es in der Restrukturierungsphase gelungen, ihren Betrieb ohne Umsatzeinbruch sowie ohne den Verlust auch nur eines für den Fortbestand des Unternehmens wesentlichen Kunden zu reorganisieren und den aktuellen Anforderungen des Marktes entsprechend neu auszurichten. Zu der finanzwirtschaftlichen Sanierung trug der im Insolvenzplan mit den Gläubigern der Gesellschaft vereinbarte Schuldenschnitt wesentlich bei. „Auch in diesem Insolvenzverfahren ist es gelungen, ein Unternehmen neu auszurichten und zu erhalten" äußert sich Rechtsanwalt Udo Müller, der den Sanierungsprozess maßgeblich begleitete und steuerte, zufrieden darüber, dass auch in diesem Insolvenzverfahren von den auf eine Unternehmenssanierung ausgerichteten modernen Instrumentarien des Insolvenzrechts Gebrauch gemacht werden konnte.
Der Geschäftsführer der Salzland Druck GmbH & Co. KG, Herr Christian Heinrich, zeigt sich überrascht, wie zügig und zielführend ein solcher Restrukturierungsprozess umgesetzt werden kann. “Mit der Einleitung des Verfahrens hatte ich große Bedenken, ob dieser Prozess auch zum gewünschten Erfolg führen wird. Im Nachhinein betrachtet, muss ich sagen, dass diese Bedenken grundlos waren und es sich gezeigt hat, wie konstruktiv die an einem solchen Prozess Beteiligten zusammenwirken können."
Die Salzland Druck GmbH & Co. KG wurde Ende des Jahres 1990 im Zuge einer Privatisierung errichtet und führt an ihrem Betriebsstandort in Staßfurt, Löbnitzer Weg 10, in einer 1995 errichteten modernen Immobilie nebst Druckzentrum und mit Maschinen, die dem aktuellen technischen Standard vollumfänglich entsprechen, diverse Druckarbeiten aus. Das Unternehmen ist spezialisiert auf den UV-Offsetdruck auf Folien und andere Kunststoffprodukte. Das Unternehmen beschäftigt 54 Mitarbeiter und fünf Auszubildende. Zu den Hauptkunden der Gesellschaft gehören die Deutsche Post AG sowie namhafte Buchverlage, so u.a. die Ernst Klett Verlag GmbH, die Cornelsen Schulverlage GmbH und die GABAL Verlag GmbH.
Herr Rechtsanwalt Udo Müller ist Partner der Müller & Rautmann Insolvenzverwaltung mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Halle (Saale), Hannover, Magdeburg und Stuttgart. Müller & Rautmann Insolvenzverwaltung - Rechtsanwälte Betriebswirte Wirtschaftsjuristen - hat sich auf die professionelle Insolvenzverwaltung spezialisiert. Die umfangreichen und langjährigen Erfahrungen der Kanzlei sowie die Zusammenführung von juristischer und betriebswirtschaftlicher Kompetenz haben sich insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmenssanierungen als auch bei der Bearbeitung von Großinsolvenzen bewährt. Müller & Rautmann Insolvenzverwaltung beschäftigt sich ausschließlich mit der Bearbeitung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, bekennt sich zu den Instrumentarien moderner Insolvenzverwaltung und wendet diese regelmäßig an.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Sanierungen im Zuge von Insolvenzplanverfahren sowie die Tätigkeit als Sachwalter in eigenverwalteten Insolvenzverfahren eines breiten Branchenspektrums.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.