Sanicare-Versandapotheke in der Insolvenz
Die Versandapotheke Sanicare, die sich im Nachlass des kürzlich verstorbenen Johannes Mönter befindet, ist insolvent. Die Familie des am 4. September nach kurzer, schwerer Krankheit verstorbenen Chefs der Sanicare-Gruppe hat gestern einen sogenannten Nachlassinsolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Nachlassinsolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Osnabrück den Rechtsanwalt Ralph Bünning von Schultze & Braun.
Von der Insolvenz betroffen ist die Sanicare-Apotheke, die größte Versandapotheke in Deutschland, sowie drei niedergelassene Sanicare-Apotheken in Bad Laer, Versmold und Bielefeld. Das Verfahren erstreckt sich derzeit allerdings nicht auf alle anderen Teile der Sanicare-Gruppe, die insgesamt mehr als 800 Mitarbeiter beschäftigt, ebenso nicht auf diejenigen Apotheken, die der Frau des Verstorbenen, Marlies Mönter, gehören. Bestellungen über den Online-Shop sind weiterhin wie gewohnt möglich und werden auch ausgeliefert.
Betroffen von der Insolvenz der Sanicare-Versandapotheke mit Sitz in Bad Laer sind 342 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Ihre Löhne sollen über das Insolvenzgeld bis Ende November gesichert werden. Das Unternehmen führt Bünning nach einer ersten Prüfung unverändert weiter. „Wir möchten den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Derzeit wird ein Investor für die Versandapotheke gesucht“, erklärte Bünning. Als Grund für die Insolvenz nennt er die Struktur der Unternehmensgruppe sowie die Rechtsunsicherheit aufgrund des Nachlasses von Einzelkaufmann Johannes Mönter.
Stichwort: Nachlassinsolvenzverfahren
Mit einem Nachlassinsolvenzverfahren erreichen Erben eines Verstorbenen, dass sie nicht für Schulden aus einem Nachlass haften müssen. Stellt der Erbe fest, dass ein Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, hat er unverzüglich einen Nachlassinsolvenzantrag zu stellen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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