28.09.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung der Gaststätte Hopper: Verhindert das Ordnungsamt die Fortführung?

Der Inhaber der Sanierung der Gaststätte Hopper in Oberkassel musste Insolvenz anmelden

Das Düsseldorfer Ordnungsamt will die Schließung der traditionellen Gaststätte Hopper in Oberkassel trotz bester Chancen auf eine übertragende Sanierung und die Rettung der Arbeitsplätze durchsetzen. Der Grund sind Steuerschulden des Betreibers.


Die Gaststätte Hopper ist im linksrheinischen Düsseldorf-Oberkassel seit der Gründung vor 40 Jahren durch Heiner Zimmermann eine Institution und gemütlicher Treffpunkt mit familiärem Charakter. Jetzt soll die Gaststätte Hopper kurzfristig durch eine Verfügung des Düsseldorfer Ordnungsamts im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens geschlossen werden.

 

„Ein Sozialversicherungsträger hatte wegen ausstehender Beiträge für die vier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Fremdantrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt, dem sich der Unternehmer Herr Zimmermann angeschlossen hat. Ebenso bestanden Steuerschulden beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt. Aufgrund dieser Steuerschulden hat das Ordnungsamt am 18. Juni 2021 durch eine Ordnungsverfügung die Gaststättenerlaubnis entzogen. Bislang wurde von einer Schließung aufgrund mündlicher Absprachen abgesehen, weil der Schuldner Raten an das Finanzamt gezahlt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg/Neuss), der vom Amtsgericht Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde.

 

Nun will das Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf die Ordnungsverfügung auf einmal vollstrecken und zum 30. September die Gaststätte Hopper schließen. Die Behörde argumentiere nun, dass die Ordnungsverfügung schon vor mehr als zwei Jahren hätte ergehen müssen und der Betrieb unwirtschaftlich sei. „Das ist nach unseren Analysen nicht der Fall. Grundsätzlich kann die Gaststätte Hopper profitabel wirtschaften und wir können durch die geplante übertragende Sanierung an die Lebensgefährtin des bisherigen Betreibers auch die Arbeitsplätze erhalten und die Gläubiger bestmöglich befriedigen. Dazu gehört unter anderem auch das Finanzamt. Diese Lösung wird durch das Verhalten des Ordnungsamtes maßgeblich verkompliziert oder sogar verhindert“, kritisiert Dr. Dirk Hammes.

 

Die Bitte, zumindest weitere vier Wochen bis Ende Oktober 2021 von einer Schließung abzusehen, wurde abgelehnt. Man glaube nicht an die Tragfähigkeit des Betriebes. Begründet werde dies mit einem angeblichen Schaden für die Allgemeinheit, der durch die Schulden des Eigentümers entstanden sei beziehungsweise fortlaufend entstehe. Gerade dieses Argument könne laut Rechtsanwalt Dr. Hammes nicht gelten. Durch die im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung erzielten Erträge nehme der Schaden für die Allgemeinheit vielmehr täglich ab. Eine Beachtung aller rechtlichen Regeln ist durch die Einbindung des vorläufigen Insolvenzverwalters gerade sichergestellt worden.

 

Überhaupt gestalte sich die Kommunikation mit dem Ordnungsamt schwierig. Die Verantwortlichen wollten keine mündliche Aussage mehr treffen und sich der Sache nur auf dem Schriftweg annehmen. „Das ist aber aufgrund der Kürze der Zeit kaum möglich. Letztlich kann es sein, dass ein eigentlich funktionsfähiger Geschäftsbetrieb und dazugehörige Arbeitsplätze wegen des Verhaltens einer Behörde eingestellt werden müssen. Demnach können wir auch nicht den Vorgaben der Insolvenzordnung entsprechen und die Gläubiger bestmöglich befriedigen“, betont Dr. Hammes.

 


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