24.10.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung der LEV Römhild eG erfolgreich abgeschlossen

Römhild: Erhalt der Genossenschaft über einen Insolvenzplan

Erhalt der Genossenschaft über einen Insolvenzplan mit hoher Befriedigungsquote.


Die Landwirtschaftliche Erzeugung und Vermarktung (LEV) Römhild eG geht in eine gesicherte Zukunft. Mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 27.09.2023 wurde von der Gläubigerversammlung der durch die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter erstellte Insolvenzplan gerichtlich bestätigt. 


Bei der LEV Römhild eG handelt es sich um eine landwirtschaftliche Genossenschaft, deren Betriebsstruktur aus drei Bereichen mit insgesamt 77 Mitarbeiter besteht:
• Markt-, Frucht- und Futterbau (Bewirtschaftung von ca. 1.600 ha Land)
• Milchviehhaltung von ca. 590 Milchkühen
• Direktvermarktung der Produkte in den Filialen in Schleusingen, Hildburghausen und dem Vollsortimentsgeschäft in Römhild. 


Nachdem die LEV Römhild eG am 01.07.2022 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und später zum Insolvenzverwalter bestellt. Insgesamt wurde der Geschäftsbetrieb über ein Jahr im laufenden Verfahren fortgeführt. Neben der Absicherung der Ernten 2022 und 2023 fanden intensive Gespräche mit Investoren statt. 


Die besondere Herausforderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEV Römhild eG bestand in einer einvernehmlichen Klärung über die Pachtverträge, die wesentliche Geschäftsgrundlage der LEV Römhild eG sind. Sämtliche Pachtverträge wurden von der Genossenschaft geschlossen. Daher war der einzige Weg der Sanierung der Erhalt der Genossenschaft. Ansonsten hätte es von jedem Verpächter die Zustimmung zur Übertragung des Pachtvertrages gebaucht – ein unrealistisches Unterfangen. Als zentrales Ergebnis konnte Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach mit seinem Team die Genossenschaft über einen Insolvenzplan erhalten. Im Rahmen des Insolvenzplans erhalten die Gläubiger eine Befriedigung von über 60 % und die Genossen für ihr eingezahltes Genossenschaftskapital eine Quote von fast 80 %. 


Darüber hinaus konnte der Geschäftszweig „Direktvermarktung“ ausgegliedert und an zwei in dem Bereich tätige Mitarbeiter übertragen werden. Alle Arbeitnehmer:innen wurden übernommen, sodass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt unter den neuen Investoren weiterläuft. „Das Verfahren stellte sich für mich und mein Team als vollumfängliche Aufgabe dar. Zum einen genoss die Absicherung der Ernten absolute Priorität. Zum anderen ist die LEV Römhild eG auch gesellschaftlicher Mittelpunkt in Römhild selbst. Neben der Absicherung des Geschäftsbetriebes und des laufenden Investorenprozesses fanden zahlreiche Gespräche mit Genossen, Verpächtern aber auch ortsansässigen Politikern statt. Die Gespräche waren unabdingbar und mussten persönlich geführt werden, um das notwendige Vertrauen für das Erreichen der Lösung aufzubauen.“ so Insolvenzverwalter Rolf Rombach. Als Novum in einem Insolvenzverfahren konnten während des laufenden Verfahrens Flächenzukäufe abgeschlossen werden. Dies war nur möglich, da alle Beteiligten, insbesondere der Gläubigerausschuss, an die Sanierung der LEV Römhild eG glaubten. 


„Die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten hat sich letztendlich ausgezahlt. Die landwirtschaftliche Genossenschaft konnte erhalten werden. Auch der Weg über einen Insolvenzplan war richtig, auch wenn dieser einen höheren kommunikativen Aufwand erforderte. Das Instrument des Insolvenzplans musste allen Beteiligten nahegebracht werden, um bestehende Hemmnisse zu lösen. So wurde der Insolvenzplan abschließend vollumfänglich angenommen“, so Rechtsanwalt André Rombach. Es müssen nunmehr nur noch formelle Bedingungen erfüllt werden, damit in Kürze das Insolvenzverfahren aufgehoben und die LEV Römhild eG den Geschäftsbetrieb selbständig übernehmen kann.




ÜBER ROMBACH RECHTSANWÄLTE | INSOLVENZVERWALTER
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung.

Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro. 


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