23.07.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung durch das Insolvenzverfahren vor dem Abschluss

Prokon: Aufhebung der Insolvenz zum 31.Juli erwartet

Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) durch das Insolvenzverfahren steht unmittelbar vor dem Abschluss.


Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) durch das Insolvenzverfahren steht unmittelbar vor dem Abschluss. Das Insolvenzgericht hatte den Genossenschafts-Insolvenzplan bereits am 03.07.2015 bestätigt. Die Bestätigung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Damit ist der Weg bereitet, um die gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen, die nach dem Genossenschafts-Insolvenzplan zur Sanierung anstehen: 

 

1.     PROKON wird die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft annehmen. Der Formwechsel lässt die Rechte und Pflichten des Unternehmensträgers unberührt, so dass die laufenden Geschäftsbeziehungen unverändert fortgesetzt werden können.

 

2.     Die Gesellschaft wird als PROKON Regenerative Energien eG firmieren.

 

3.     Der Vorstand wird durch eine Doppelspitze besetzt, die für die Kontinuität in der laufenden Arbeit und den Neustart als Genossenschaft steht. Der Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier wird den eingeschlagenen Kurs zur leistungswirtschaftlichen Sanierung in seiner neuen Rolle als Genossenschaftsvorstand konsequent fortsetzen. Herr Kai Peppmeier war während des Insolvenzverfahrens bereits kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer von PROKON. Mit dem Diplom-Kaufmann Andreas Knaup wird der Genossenschaftsvorstand zudem um einen weiteren erfahrenen Manager verstärkt, der bereits als Interimsgeschäftsführer eines Tochterunternehmens Führungsverantwortung übernommen hatte.

 

4.     Die PROKON Regenerative Energien eG wird mehr als 37.000 Mitglieder haben. Die Mitglieder sind ehemalige Genussrechtsinhaber, die eine unternehmerische Beteiligung als Option für die Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen gewählt haben (sog. Debt-Equity-Swap).

 

Nach dem Formwechsel kann das Insolvenzverfahren aufgehoben werden – voraussichtlich mit Ablauf des 31.07.2015.

 

 

 

 

 


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