17.04.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung und Restrukturierung der Novent Unternehmensgruppe im Rahmen der Eigenverwaltung

Novent: Insolvenz in Eigenverwaltung

Vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung


Die Geschäftsführung der Novent Unternehmensgruppe hat am 29.03.2023 ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren eingeleitet, um die verbesserten Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten des Verfahrens zu nutzen.

 

Die Verfahrenseinleitung war erforderlich, da den strukturellen Herausforderungen für deutsche Alten- und Pflegeheime nicht mehr anders begegnet werden konnte. Das zuständige Amtsgericht Dortmund hat am 30.03.2023 den Anträgen entsprochen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Schulte-Kaubrügger, White & Case, zum vorläufigen Sachwalter in den Verfahren bestellt.

 

Der Geschäftsbetrieb aller zur Unternehmensgruppe Novent gehörenden Häuser läuft uneingeschränkt weiter, die pflegerische Versorgung ist somit sichergestellt. Alle Leistungen an unsere Bewohner werden in der gewohnten Zuverlässigkeit erbracht.

 

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen werden über die Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Monate März bis Mai 2023 sichergestellt. Danach werden die Löhne und Gehälter wieder wie gewohnt aus dem Unternehmen gezahlt.

 

Fragen und Anliegen von Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen und Angehörigen werden bei den jeweiligen Heimleitern zentralisiert aufgenommen und an die Geschäftsleitung zur Beantwortung und Berücksichtigung weitergegeben. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass die bekannten Personen vor Ort den Menschen als direkte Ansprechpartner erhalten bleiben.

 

Hintergründe

Die Pflegebranche in Deutschland wird besonders in der jüngsten Zeit mit immensen strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Es besteht ein anhaltender Fachkräftemangel. Beantragte erhöhte Pflegesätze werden nur sukzessive vereinnahmt. Das im September 2022 in Kraft getretene Tariftreuegesetz führte zu einer erheblichen Personalkostensteigerung. Ferner haben die gestiegenen laufenden Energie- und Sachkosten in den vergangenen Monaten die Liquiditätssituation zusätzlich belastet.

 

Maßnahmen

Mithilfe des nunmehr eingeleiteten Sanierungsverfahrens können die bereits begonnene Sanierung und der eingeleitete Investorenprozess der Unternehmensgruppe konsequent fort- und erfolgreich umgesetzt werden. Der Geschäftsführer Herr Blanda führt aus: „Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem nunmehr eingeleiteten Verfahren die Grundlage für den Erhalt der Häuser der Novent Gruppe gelegt haben“.

 

Die Geschäftsleitung wird das Verfahren mit dem im Hinblick auf die sensiblen Belange der Bewohner:innen erforderlichen Verantwortungsbewusstsein in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter sowie mit Unterstützung erfahrener Berater führen.


Bild: © AdobeStock

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