Sanierungsexperten sprechen sich für deutsches Scheme of Arrangement aus
Sanierungsexperten sprechen sich für deutsches Scheme of Arrangement aus – Schwerpunktthema des European Restructuring Day der Kanzlei Noerr
Ein Jahr vor der vom Gesetzgeber geplanten Evaluation des reformierten deutschen Insolvenzrechts diskutieren heute Sanierungsexperten auf dem „European Restructuring Day“ der Wirtschaftskanzlei Noerr erneut über dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere im Hinblick auf die Restrukturierung von Unternehmenskrediten.„Wir benötigen hierzu auch in Deutschland ein Restrukturierungsinstrument außerhalb des Insolvenzverfahrens wie das englische Scheme of Arrangement“, sagt Tagungsleiter und Noerr-Partner Dr. Thomas Hoffmann.
Das Scheme of Arrangement steht im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionsrunden auf der internationalen Praktikertagung. In den vergangenen Jahren ist es von zahlreichen Unternehmen außerhalb Englands zur Sanierung ihrer Finanzverbindlichkeiten eingesetzt worden. Vorteil: Unter dem Scheme of Arrangement können einzelne Gläubigergruppen isoliert zur Restrukturierung herangezogen werden. Ein Unternehmen wird damit auch nicht in ein volles Insolvenzverfahren gezwungen, das alle Geschäftsbeziehungen des Schuldners erfasst. Nach deutschem Recht ist dies derzeit lediglich bei der Anleiherestrukturierung möglich. Auch bei der Modernisierung des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im Jahr 2012 wurden keine weitergehenden Sanierungsoptionen geschaffen.
„Der Gesetzgeber sollte im Rahmen der für 2017 geplanten ESUG-Evaluation die Chance ergreifen und auch für finanzielle Restrukturierungen eine international wettbewerbsfähige Alternative zum Scheme of Arrangement im deutschen Recht verankern“, sagt Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz (Schneider, Geiwitz & Partner), der auf dem Restructuring Day an einem Panel zum Thema „Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren“ teilnimmt. Auch die jüngste Insolvenz-Studie (2015) von Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey ergab, dass die befragten Sanierungsexperten mehrheitlich die fehlende Begrenzung auf bestimmte Gläubigergruppen als nachteilig gegenüber anderen Rechtsordnungen ansehen.
„Die Frage nach einer deutschen Lösung stellt sich vor dem Hintergrund der Rechtsunsicherheit bei der Anerkennung des Scheme durch die Gerichte immer dringender“, betont Hoffmann. Nach Beobachtung des Co-Leiters der Noerr-Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz könnten englische Richter zukünftig ausländische Schemes bei Widerstand von Gläubigern intensiver als bislang üblich prüfen. Darauf deute auch ein Zwischenurteil eines englischen Gerichts im Fall der niederländischen Indah Kiat hin, die zur Durchführung eines Scheme eine Niederlassung in England gegründet hatte.
Eröffnet hat den European Restructuring Day bereits gestern Abend der frühere US-Botschafter in Deutschland, John Kornblum, mit einem Vortrag zur bevorstehenden US-Wahl.
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