19.08.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SBF AG erzielt Einigung über Eckpunkte zur Übernahme der LUNUX GmbH

Laatzen: Lunux ist im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

SBF AG erzielt Einigung über wesentliche Eckpunkte einer möglichen Übernahme der LUNUX GmbH im Rahmen eines Asset Deals


Die SBF AG eine Holdinggesellschaft mit der im Bereich der Decken- und Beleuchtungssysteme für Schienenfahrzeuge tätigen SBF Spezialleuchten GmbH als operativer Tochtergesellschaft, hat heute eine Verständigung zu den Eckpunkten einer möglichen Übernahme des Geschäftsbetriebes der LUNUX GmbH mit Sitz in Laatzen erreicht. Im Rahmen eines noch abzuschließenden Asset-Deals sollen materielle und immaterielle Vermögensgegenstände sowie der Kundenbestand der LUNUX GmbH durch eine noch zu errichtende Tochtergesellschaft der SBF AG übernommen werden. Der Kaufpreis wird im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich liegen.

 

Die LUNUX GmbH ist ein traditionsreicher Hersteller von LED-Leuchten und hat im Jahr 2019 rund 24 Mio. Euro umgesetzt. Die LUNUX GmbH befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.


Die SBF AG hat bereits Maßnahmen zur Sanierung und Neuausrichtung des zu übernehmenden Geschäfts der LUNUX GmbH identifiziert und wird diese zügig umsetzen. Bereits ab dem kommenden Jahr soll der Geschäftsbetrieb LUNUX zum profitablen Wachstum der SBF-Gruppe beitragen.

 

Der Abschluss eines Asset Deals setzt einen zufriedenstellenden Fortgang der weiteren Vertragsverhandlungen voraus und steht insbesondere unter den Vorbehalten der abschließenden Sicherstellung der Finanzierung, der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts der SBF AG und der jeweiligen Zustimmung der Gläubigerversammlung und des Sachwalters in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUNUX GmbH.


Bild: © geralt / pixabay

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl