Schlecker Insolvenzverwalter geht gegen Drogeriewaren-Kartell in Nichtzulassungsbeschwerde
Arndt Geiwitz: „Ich kämpfe hier um Geld für die Schleckerfrauen und die Steuerzahler“
Der Schadenersatzprozess gegen das Drogeriewaren-Kartell geht zum Bundesgerichtshof. So gab Arndt Geiwitz, der Insolvenzverwalter der Drogeriemarkt-Kette Schlecker, nur Minuten nach der Entscheidung des Oberlandgerichts Frankfurt am Main bekannt, in Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichthof nach Karlsruhe zu gehen.
Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Insolvenzverwalters völlig überraschend zurück. Die Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. Überraschend ist die Entscheidung des Gerichts insbesondere deshalb, weil noch vor wenigen Wochen im vergleichbaren Verfahren einer anderen Drogeriemarktkette das Gericht zugunsten des Klägers einen Beweisbeschluss erlassen hat.
„Uns allen – auch dem Gläubigerausschuss – ist von Anfang an vollkommen klar gewesen, dass wir auf langwierige und sehr komplexe Prozesse über mehrere Instanzen zusteuern, die auch für die Gerichte teils juristisches Neuland darstellen. Darüber haben wir von Anfang an ganz offen gesprochen. Wir sind daher von den instanzgerichtlichen Urteilen nur wenig überrascht.“, sagt Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. „Wir kämpfen mit den Kartellklagen primär für die Masse-Gläubiger und damit allen voran auch für die Schlecker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche hat.“
Hintergrund: Von dem Geld, das am Ende des Insolvenzverfahrens zur Verfügung steht, werden zunächst die sogenannten Masseverbindlichkeiten beglichen. Nur falls anschließend noch weiteres Geld vorhanden ist, erhalten auch die mehr als 22.000 Insolvenzgläubiger Zahlungen.
Der Tatbestand der illegalen Kartell-Absprachen ist in den Kartellverfahren selbst unstrittig. Die EU-Kommission bzw. das Bundeskartellamt hatten gegen die Unternehmen bereits hohe Bußgelder verhängt. Der Insolvenzverwalter geht mit den Verfahren nun zivilrechtlich gegen diese verurteilten Unternehmen vor. Dafür hat Geiwitz ein einstimmiges Mandat des Gläubiger-Ausschusses erhalten. Dennoch macht er deutlich, dass es ihm nicht zwingend um den Klageweg und die Durchsetzung langwieriger Verfahren gehe. Schon bei der Klageeinreichung hatte der Insolvenzverwalter gesagt, dass er – sofern die Gläubiger deutlich profitieren – auch bereit sei, auf eine außergerichtliche Einigung einzugehen. Dies lehnten die Kartellanten bislang jedoch ab.
Dazu Geiwitz: „Wir finden es – vor dem Hintergrund der zweifelsfrei belegten Vergehen – offen gestanden verblüffend, mit welchen juristischen Winkelzügen und Taktierereien hier versucht wird, den durch illegale Handlungen verursachten Schaden nicht begleichen zu müssen. Fakt ist: Das geschieht auf dem Rücken der Schlecker Beschäftigten wie auch der Steuerzahler.“
2016 hatte Geiwitz als Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker an den Landgerichten Stuttgart sowie Frankfurt/Main Schadenersatzklagen gehen mehrere Kartelle eingereicht, darunter Hersteller von Waschmittel, Röstkaffee, Süßwaren sowie Drogeriewaren. Ein Verfahren wurde zwischenzeitlich einvernehmlich eingestellt. Neben diesem Verfahren gegen das Waschmittel-Kartell geht auch ein weiteres in die zweite Instanz. In dem verbleibenden Schadenersatzverfahren dürfte im kommenden Jahr ein erstinstanzliches Urteil fallen. Die Gesamtsumme der Schadenersatzforderungen des Insolvenzverwalters in allen laufenden Verfahren liegt bei knapp über 300 Millionen Euro.
Über SGP Schneider Geiwitz
SGP Schneider Geiwitz unterstützt seit mehr als 40 Jahren Unternehmen. Mit 335 Mitarbeitern ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Neu-Ulm an 23 weiteren Standorten vertreten. Mit den Sparten Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Corporate Finance, Immobilienverwaltung sowie Restrukturierung deckt das Unternehmen ein umfassendes Leistungsangebot für Unternehmen ab.
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