16.07.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Seniorenresidenz Brühl Nitsche gemeinnützige GmbH saniert

Sanierung der Seniorenresidenz in Brühl

Verwalter führte den Betrieb vorher über 1 Jahr uneingeschränkt fort / Großteil der Arbeitsplätze konnte erhalten werden


Der vom Amtsgericht Köln am 01.08.2018 zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt Thomas Ellrich der Kanzlei VOIGT SALUS führte den Betrieb der Seniorenresidenz in Brühl seit der Insolvenzantragstellung im Mai 2018 vollumfänglich fort und konnte diesen nunmehr mit Wirkung zum 01.07.2019 auf die Convivo Unternehmensgruppe übertragen. Die Zustimmung zum Verkauf der Einrichtung hatte Ellrich von den beteiligten Gläubigern bereits im Oktober 2018 erhalten.

 

Die Belegschaft sowie die Bewohner und Angehörige der 125 Wohneinheiten wurden von Ellrich und zwei Mitarbeitern der Convivo bereits ausführlich über den erfolgten Vertragsabschluss und den Übergang am 01.07.2019 in gut besuchten Versammlungen informiert. Der Übergang wird naturgemäß mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Convivo Unternehmensgruppe hat ihren Ursprung und Sitz in Bremen. Bereits seit über 25 Jahren ist die Gruppe im Pflegemarkt aktiv. Bisher vereint die Gruppe mehr als 100 Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, ambulante Pflegedienste, Anlagen für Service-Wohnen und auch alternative Wohnformen für Senioren in den Convivo Parks. Auch in Zukunft will Convivo weiter wachsen. Bestehende stationäre Einrichtungen, die in das Portfolio passen, sollen integriert werden. Darüber hinaus wird die Konzeptionierung und Umsetzung moderner, ambulant betreuter Wohnformen eine entscheidende Rolle im Gesamtportfolio der Unternehmensgruppe spielen.

 

„Mit der Convivo erhält die Seniorenresidenz in Brühl einen leistungsstarken Betreiber, der die finanziellen Möglichkeiten hat, Pflegeeinrichtungen hervorragend auszustatten und moderne Pflegeleistungen anzubieten. Das Haus soll auch künftig als eigenständige Wohn- und Pflegeeinrichtung mit seinen hohen Qualitätsstandards bestehen bleiben und wird durch die Convivo kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut werden. Die Convivo plant, in enger Abstimmung mit dem Immobilieninvestor weitere Pflegebereiche aufzubauen und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität umzusetzen. Ich bin froh, dass nach dieser recht langen Zeit des Insolvenzverfahrens von etwa 14 Monaten eine einvernehmliche Lösung mit der Immobilieneigentümerin gefunden werden konnte und somit der Übertragung nichts mehr im Wege steht“, erklärte Ellrich. Er ergänzte: „Mein größter Dank gilt der Belegschaft, die mich in den vergangenen Monaten tatkräftig unterstützt hat und ohne die eine Fortführung und der langfristige Erhalt der Einrichtung gar nicht möglich gewesen wäre. Es ist uns gelungen, trotz des akuten Pflegenotstands alle wichtigen Mitarbeiter zu halten, obwohl sich die Phase der Insolvenz entgegen der ursprünglichen Erwartungen doch deutlich verlängert hatte.“

 

Für die Bewohner gibt es auch nach der Übertragung keinen Grund, sich Sorgen um das Vertragsverhältnis zu machen. Ganz im Gegenteil: „Die Convivo führt die Vertragsverhältnisse fort und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Es sind zahlreiche Sanierungsmaßnahmen geplant, die das Wohnen in der Residenz deutlich aufwerten werden“, ergänzt ein Sprecher von Convivo.

 

Die Geschäftsführung der Seniorenresidenz hatte Ende Mai 2018 einen Insolvenzantrag stellen müssen, der seine Ursache vor allem in Differenzen mit dem Verpächter hatte, wie Ellrich noch einmal mitteilte. Durch die Anordnung der gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen im Mai 2018 und die Eröffnung am 01.08.2018 konnte der Geschäftsbetrieb vollumfänglich stabilisiert und mittels der insolvenzrechtlichen Instrumentarien uneingeschränkt fortgeführt werden. Tätigkeitsschwerpunkte des erfahrenen Sanierungsexperten Ellrich waren neben der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs vor allem die Suche nach einem qualifizierten Übernehmer und die hierfür erforderliche Abstimmung mit der Verpächterseite. Wesentliche Grundlage der jetzt gelungenen Übertragung war insoweit die Herstellung einer Verkaufsfähigkeit der Betreibergesellschaft, in die vor allem die Verpächterseite einzubinden war. „Trotz der vor der Insolvenz bestehenden, teils erheblichen Differenzen ist es gelungen, eine Konsenslösung zu erarbeiten, die den jetzt umgesetzten Verkaufsprozess zum Inhalt hatte“ teilte Ellrich auf Nachfrage mit.


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