10.04.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Senvion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens

Finanzierung gescheitert: envion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens

Senvion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens nachdem Diskussionen mit Kreditgebern bisher erfolglos geblieben sind


Die Senvion GmbH ("Senvion") hat beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 der Insolvenzverordnung gestellt nachdem Diskussionen mit den Kreditgebern des Unternehmens bisher erfolglos geblieben sind. Ziel des Verfahrens ist die Fortsetzung des eingeschlagenen umfangreichen Transformationsprogramms, welches der CEO und die Geschäftsleitung zu Jahresbeginn gestartet haben. Parallel hierzu befinden sich Kreditgeber und wesentliche Anleihegläubiger aktuell weiterhin in intensiven Diskussionen zu einem bestehenden Finanzierungsangebot, um die Unterstützung des laufenden Geschäfts sicherzustellen. In diesem Falle könnte das Unternehmen den eingeleiteten Prozess erfolgreich abbrechen.

 

Dieses vorläufige Eigenverwaltungsverfahren bezieht sich auf die Senvion GmbH sowie deren Tochtergesellschaft Senvion Deutschland GmbH. Im Laufe der Woche werden voraussichtlich auch die Senvion S.A., die Senvion Topco GmbH sowie die Senvion Holding GmbH Anträge auf Insolvenzeröffnung stellen.

 

Der Prozess einer vorläufigen Eigenverwaltung sieht vor, dass die Geschäftsleitung weiter im Amt bleibt, unverändert ihre Rechte und Pflichten ausübt, und die Geschäfte weiterführt. Das Tagesgeschäft und das Servicegeschäft sollen während des beantragten Verfahrens weitergeführt werden. Mit Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg wurden zwei ausgewiesene Experten mit umfangreicher Erfahrung in eigenverwalteten Restrukturierungsfällen zur Unterstützung des Restrukturierungsprozesses in die Geschäftsleitungen der antragstellenden Gesellschaften berufen.

 

Der Aufsichtsrat und Senvions Hauptaktionär Centerbridge, der dem Unternehmen in den vergangenen neun Monaten umfangreiche neue Mittel in Höhe von rund EUR 82 Mio. zur Verfügung gestellt hat und außerdem angeboten hat, sich an einer außergerichtlichen Sanierungsvereinbarung zu beteiligen, sowie wesentliche Finanzierungspartner unterstützen die Entscheidung der Geschäftsleitung. Weiterhin wird sich das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung auch um weitere Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Es haben bereits einige potentielle Investoren ihr Interesse angemeldet.

 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts wird in Kürze erwartet.

 

Vor diesem Hintergrund werden die ursprünglich für den 23. Mai 2019 geplante Hauptversammlung und die für den 15. Mai 2019 vorgesehene Veröffentlichung der Finanzergebnisse für das erste Quartal 2019 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

 


Bild: © johnnyberg

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