So unterschiedlich handhaben Banken das P-Konto
Seit dem 1. Juli 2010 können Bankkunden von ihrer Bank ein pfändungsgeschütztes Girokonto (P-Konto) verlangen. Unsere Leser berichten über ihre Erfahrungen.
Über eine entscheidende Schwäche berichten einige unserer Leser: Die Umstellung eines vorhandenen Kontos ist zwar (meistens) möglich. Muss aber, z.B. wegen Umzugs ein neues Konto erö
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.