04.08.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Social Chain erhält erste Auszahlungen aus Massekredit und startet M&A-Prozess

Insolvenzgeld für Social Chain-Mitarbeiter gesichert

Die Social Chain AG hat erste Auszahlungen aus dem Massekredit erhalten und konnte darüber die laufenden Lohn- und Gehaltszahlungen über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit der ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern.


Der Vorstand der Social Chain AG hat nach der gerichtlichen Bestätigung der vorläufigen Eigenverwaltung inzwischen einen geordneten M&A-Prozess eingeleitet. In dem neutralen und wettbewerbsoffenen Prozess soll ermittelt werden, ob Investorenlösungen für die Gläubigerinnen und Gläubiger der Social Chain AG die bestmögliche Sanierungsoption darstellen. Die Investorensuche fokussiert sich insbesondere auf die DS Gruppe als werthaltigste Beteiligung innerhalb der Social Chain Unternehmensgruppe.

 

Erste Gespräche mit Interessenten wurden bereits geführt und zeigen ein nachhaltiges Interesse an der DS Gruppe als Ganzes. Die DS Gruppe ist personell, räumlich und organisatorisch eigenständig. Die DS Gruppe ist somit von der Insolvenz der Social Chain AG nicht betroffen.

 

In Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter ist die weltweit tätige Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte mit dem M&A-Prozess beauftragt.

 

Das Verfahren und damit das vorläufige Fortbestehen sowie die Aufrechterhaltung der Möglichkeit einer eventuellen Sanierung der Social Chain AG wurde möglich, nachdem sich Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe kurzfristig bereit erklärt haben, die Eigenverwaltung des Unternehmens mit einem Massedarlehen in erheblicher Höhe zu finanzieren.


Bild: © i-picture / AdobeStock

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