06.05.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Solar-Fabrik AG: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor Abschluss

Insolvente Solarfabrik: Erwerber der Modulproduktionslinie 3 beabsichtigt Wiederaufnahme der Modulproduktion am eigenen Standort

Verwertung des Anlage- und Umlaufvermögens der Solar-Fabrik AG im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor dem Abschluss


Nachdem die Solar-Fabrik AG i.I. (ISIN: DE0006614712) ihren Geschäftsbetrieb im Juni 2015 eingestellt hatte, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit des eigenverwaltenden Vorstandes im Insolvenzverfahren auf der Verwertung der vorhandenen zum ehemaligen Geschäftsbetrieb am Standort in Freiburg gehörenden Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.


Die Verwertung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachwalter und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses. Die Verwertungshandlungen konnten heute durch den beabsichtigten Verkauf der zuletzt verbliebenen Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens an verschiedene einzelne Erwerber weitgehend abgeschlossen werden.

Die Modulproduktionslinie 3 konnte dabei im Paket u.a. mit dem im Eigentum der Solar-Fabrik AG stehenden Markenportfolio an die HSL
Laibacher GmbH verkauft werden. HSL beabsichtigt, die Produktion von Solar-Modulen unter dem Markennamen Solar-Fabrik am eigenen Standort im Raum Aschaffenburg zu betreiben. Eine Fortführung der Solar-Fabrik AG ist damit nicht verbunden. Der Verkauf der verschiedenen Vermögensgegenstände und die Räumung der Betriebsstätte der Solar Fabrik AG in Freiburg werden dabei voraussichtlich bis zum 30. Juni 2016 vollzogen sein.

Die Eigenverwaltung und der Sachwalter der Solar-Fabrik AG sind auch weiterhin mit Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Es handelt sich dabei bspw. um die Beitreibung von Forderungen zu Gunsten der Insolvenzmasse. Weiter erfolgt die Klärung der Passivseite, einschließlich der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen. Eine abschließende Aussage über das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist derzeit noch nicht möglich.

Nach vorläufiger Einschätzung beläuft sich die zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Verteilung zur Verfügung stehende freie Insolvenzmasse auf voraussichtlich rd. Mio. EUR 4,7. Die Guthaben auf den Konten der Schuldnerin betragen aktuell rd. Mio. EUR 3,3. Weitere Zuflüsse werden in Höhe von rd. Mio. EUR 4 erwartet. Weitere Masseschulden und Massekosten - einschließlich der Verbindlichkeiten der Arbeitnehmer aus dem abgeschlossenen Sozialplan nach § 123ff. InsO - belaufen sich voraussichtlich auf etwa Mio. EUR 2,7. Zur Insolvenztabelle wurden bis heute Forderungen in Höhe von insgesamt rd. Mio. EUR 11,16 angemeldet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Bisher wurden Forderungen in Höhe von Mio. EUR 3,47 zur Insolvenztabelle festgestellt bzw. für den Ausfall festgestellt, in Höhe von rd. Mio. EUR 2,79 vorläufig bestritten und in Höhe von rd. Mio. EUR 1,56 endgültig bestritten. Von den Gläubigern zurückgenommen wurden per heute Forderungen in Höhe von rd. 720 TEUR. Mit einem Nominalbetrag von Mio. EUR 2,61 zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen sind bislang noch nicht durch den Sachwalter geprüft.

Forderungen können noch bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet, festgestellt oder zurückgenommen werden. Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit - u.a. wegen der noch ausstehenden Forderungsprüfung und vor dem Hintergrund ggf. bestehender Gewährleistungs- oder Schadenersatzverbindlichkeiten - ebenso wenig möglich wie über die endgültige Höhe zur Verteilung zur Verfügung stehenden Mittel. Die derzeit erwarteten Gesamtverwertungserlöse und noch aus der Masse zu zahlenden Verbindlichkeiten lassen eine hohe Quote auf die zur Insolvenztabelle festgestellten bzw. festzustellenden Forderungen erwarten; nicht auszuschließen ist, dass sogar eine 100%-Quote erreicht wird. Wenn die Insolvenzmasse nach vollständiger Befriedigung der festgestellten Insolvenzforderungen noch Mittel aufweist, sind ggf. nachrangige Forderungen beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert (§ 174 Abs. 3 InsO). Wenn nach vollständiger Befriedigung auch der nachrangigen zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen noch Mittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind, so ist dieser Überschuss ggf. an die Aktionäre herauszugeben (§ 199 InsO). Eine abschließende Einschätzung über das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens und die an die Gläubiger sowie ggf. an die Aktionäre auszukehrende Quote ist derzeit noch nicht möglich.




Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl