24.06.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SolarWorld AG: Verkauf der 50 % Beteiligung an der Deutsche Lithium GmbH

insolvenzverwalter verkauft Beteiligung der Solarworld

Der durch das Insolvenzgericht Bonn zum Insolvenzverwalter der SolarWorld AG bestellte Rechtsanwalt Horst Piepenburg hat am 22.06.2021 eine Vereinbarung zum Verkauf der 50 % Beteiligung an der Deutsche Lithium GmbH an die Zinnwald Lithium plc (Käuferin) unterzeichnet.


Neben einer Barkomponente an den Insolvenzverwalter i.H.v. EUR 1,5 Mio. zur Deckung der im Zusammenhang mit der Transaktion stehenden Kosten sowie als Massebeitrag erhalten die besicherten Gläubiger aus einer Kapitalerhöhung insgesamt 49.999.996 Aktien der Käuferin. Auf die Anleihe WKN: A1YCN1 entfallen 26.268.822 Aktien, auf die Anleihe mit der WKN: A1YDDX entfallen 9.201.255 Aktien. Die Aktien sollen den Anleihegläubigern angeboten werden. 


Die gemeinsamen Vertreter werden zeitnah zu Gläubigerversammlungen einladen und die Gläubiger zu einer Abstimmung auffordern, in welcher Form die Aktien den Anleihegläubigern angeboten werden. Sofern die Aktien allen Anleihegläubigern angeboten werden, wäre wahrscheinlich ein Wertpapierprospekt zu erstellen, dessen Kosten durch die Anleihegläubiger getragen werden müsste. Dieses Vorgehen könnte auf Grund des Wertes der Aktien und den mit der Prospekterstellung verbundenen Kosten unwirtschaftlich sein. Zudem können die Anleihegläubiger nicht zur Zahlung der mit der Prospekterstellung verbundenen Kosten verpflichtet werden. Die gemeinsamen Vertreter haben daher eine Vorgehensweise entwickelt, die von einer Prospektpflicht ausgenommen ist und den Anleihegläubigern eine Ausschüttung des Wertes der Aktien in bar ermöglicht. In diesem Fall werden die Aktien nur den Anleihegläubigern angeboten, die einen Anspruch auf eine Zuteilung auf Aktien im Wert von mindestens100.000,- Euro haben oder qualifizierte Anleger nach § 2 Wertpapierprospektgesetz sind. Es ist vorgesehen, dieses Procedere den Anleihegläubigern zur Abstimmung vorzulegen. Weiterhin sollen die Anleihegläubiger darüber abstimmen, dass die Aktien, die Anleihegläubigern zustehen, die weder einen Anspruch auf eine Zuteilung auf Aktien im Wert von mindestens 100.000,- Euro haben noch qualifizierte Anleger nach § 2 Wertpapierprospektgesetz sind, verwertet und die Veräußerungserlöse abzüglich der entstehenden Kosten an diese Anleihegläubiger ausgeschüttet werden. Nähere Informationen zu den Beschlussvorschlägen werden in den Einladungen zu den Gläubigerversammlungen bekannt gegeben. Bei Rückfragen stehen One Square Advisory Services GmbH, eine Schwestergesellschaft der G&P GmbH & Co. KG (solarworld@onesquareadvisors.com) für die Anleihe WKNA1YCN1 bzw. Herr Rechtsanwalt Alexander Elsmann (info@rechtsanwalt-elsmann.de) für die Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung.


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