07.12.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SolarWorld AG: Außerordentliche Gläubigerversammlung am 19. Dezember 2017

Solarworld: Gläubiger stimmen über Verkauf der Gesellschaftsanteile der Solarparc GmbH ab

Tagesordnung: Verkauf der Gesellschaftsanteile der Solarparc GmbH gemäß § 162 InsO - Gemeinsame Vertreter teil und nehmen die Rechte der Anleihegläubiger wahr


Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld AG für den 19.Dezember 2017 um 10 Uhr eine nicht öffentliche Gläubigerversammlung einberufen um die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf der Gesellschaftsanteile der Solarparc GmbH einschließlich der dieser nachgeordneten Tochtergesellschaften an besonders interessierte Gläubiger oder nahestehende Personen gemäß § 162 InsO zu erhalten.

Die G&P GmbH & Co. KG sowie Rechtsanwalt Alexander Elsmann werden in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen, die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und insbesondere das Stimmrecht ausüben.

 

Trotz intensiver Bemühungen gewährt das Amtsgericht Bonn kein Gastrecht für Anleihegläubiger, sodass Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung nicht zugelassen werden. Medienvertreter werden ebenso nicht zu der Versammlung zugelassen werden. Die gemeinsamen Vertreter werden im Anschluss an die Versammlung den Anleihegläubigern im Rahmen einer Telefonkonferenz Bericht erstatten. Ein genauer Termin und Uhrzeit wird noch gesondert bekannt gegeben.

 

Die gemeinsamen Vertreter werden die Anleihegläubiger der SolarWorld AG über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen, insbesondere unter solarworld@onesquareadvisors.com bzw. info@rechtsanwalt-elsmann.de zur Verfügung.


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