07.05.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sperle Transporte GmbH & Co. KG saniert sich in Eigenverwaltung

Sperle Transporte saniert sich durch Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die Sperle Transporte GmbH & Co. KG will ihren Sanierungskurs im Rahmen eines eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahrens fortsetzen.


Die Geschäftsführung hat am 25.04.2024 beim Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

 

Die Sperle Transporte GmbH & Co. KG (SPERLE) erbringt seit 2009 mit einem modernen großen Fuhrpark Transportdienstleistungen in den Bereichen Stahl-, Draht- und Coiltransporte, Automotive, Getränketransporte und Schüttguttransporte. Das Unternehmen beschäftigt an seinem Hauptsitz in Menden 30 Mitarbeitende.

 

Verschiedene Ursachen der Krise

SPERLE geriet durch verschiedene wirtschaftliche Faktoren in eine finanzielle Schieflage. Diese waren u. a. die Abhängigkeit von Fahrzeugherstellern und -finanzierern, auf deren Lieferzeiten und Konditionen kein Einfluss genommen werden konnte, sowie die starke Steigung der laufenden Betriebskosten wie Maut, Diesel, Verschleißteile etc.

 

Sanierung in Eigenverwaltung

Mit dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren strebt SPERLE eine Sanierung an. Dazu wird im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung UKMC eG, Ettlingen, ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, das die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt. Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen gehören unter anderem die Aktivierung des Vertriebs, die Optimierung der Fahrzeug- und Sachkosten sowie die Gewinnung von Fahrern.

 

Sanierungskonzept soll Liquidität stärken

Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen und das Unternehmen auf Basis eines Sanierungskonzepts neu aufzustellen. „Die integrierte Planung mit Insolvenzeffekten hat gezeigt, dass im Verfahren voraussichtlich ausreichend Liquidität vorhanden sein wird“, erklärt der Generalbevollmächtigte Ulrich Kammerer von UKMC. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet unter dem Schutz der Insolvenzordnung die Zeit, das Sanierungskonzept zu finalisieren und die Umsetzung abzuschließen. „Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung kann ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten und das Unternehmen aus eigener Kraft wieder neu aufgestellt werden“, ergänzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte.

 

Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter wie bisher

Alle Stakeholder werden während des Verfahrens über die weitere Entwicklung des Unternehmens informiert. „Unser Ziel ist es, SPERLE nachhaltig zu sanieren. Wir haben bereits intensive Gespräche mit Banken und Kreditgebern sowie mit vielen unserer Kunden und Lieferanten geführt. Weitere Gespräche werden folgen. Der Geschäftsbetrieb läuft wie gewohnt weiter“, so der Geschäftsführer David Sperle.

 

Juristische Beratung durch BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

In rechtlichen Fragen wird die Sperle Transporte GmbH & Co. KG von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel des eingeleiteten Sanierungsverfahrens ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen und zugleich die Interessen der Gläubiger zu wahren“, erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolters LL. M.

 

Vorläufiger Sachwalter ist optimistisch

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Marco Kuhlmann KKN Kreplin Kuhlmann Nasser Rechtsanwälte Part mbB, Düsseldorf/Soest bestellt. „Der Start für die angestrebte Sanierung ist gelungen, nun gilt es ‒ in Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten ‒ eine tragfähige Perspektive mittels Erstellung eines Insolvenzplans zügig und zielgerichtet umzusetzen“, so Rechtsanwalt Marco Kuhlmann.

Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist bereits für drei Monate über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.

 

Juristischer Berater

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL.M.,

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

 

Vorläufiger Sachwalter

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Marco Kuhlmann,

KKN Kreplin Kuhlmann Nasser Rechtsanwälte Part mbB, Düsseldorf/Soest

 

Generalbevollmächtigter

Ulrich Kammerer, UKMC eG, Ettlingen

 

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung − kurz ESUG − erfolgreich beraten.

 

Über UKMC eG

UKMC ist auf die Sanierung von Unternehmen in existenzbedrohenden Situationen spezialisiert, insbesondere auch auf die Begleitung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Alles in allem hat UKMC in der Zeit ihres Bestehens nahezu 300 Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und wieder in eine operativ erfolgreiche Zukunft gelenkt. Seit 2021 ist UKMC auch für StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, zertifiziert und kann somit zukünftig auch außergerichtliche Sanierungen wirkungsvoll begleiten.

 

">Über KREPLIN KUHLMANN NASSER

KKN Rechtsanwälte PartG mbB ist spezialisiert auf die professionelle Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung krisengefährdeter Unternehmen, gehört seit vielen Jahren zu den 30 führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland und verfügt über branchenübergreifende Erfahrung in bislang mehr als 15.000 Insolvenzverfahren.

 


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