31.10.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

STERN: Bei Falschangaben zu Schuldnern droht strafrechtlicher Ärger

Falsche Insovlenzbeschuldigung

Wer einen Schuldner wider besseres Wissen als zahlungsunfähig bezeichnet, macht sich unter Umständen strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.


 


Bild: © foxumon

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