09.07.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Stundungsvereinbarungen für MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH

Stundungsvereinbarungen für MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH

Buchalik Brömmekamp erreicht Stundungsvereinbarungen in Millionen Euro Höhe für MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH.


Die Wirtschaftsrechtskanzlei Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf) berät seit Ende Juni die Gesellschafter der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG als Eigentümerin der Schauinsland-Reisen-Arena. Die Schauinsland-Reisen-Arena ist Spielstätte des MSV Duisburg. Nachdem der DFB zunächst die Lizenz zur 2. Bundesliga verweigerte, gab dieser heute bekannt, dass der MSV Duisburg die im Zulassungsverfahren definierten wirtschaftlichen Kriterien für die Teilnahme an der 3. Liga erfüllt. Damit dürfte das Bundesliga-Gründungsmitglied auch die Lizenz erhalten.


Ein wesentlicher Baustein für die wirtschaftliche Grundlage war die deutliche Reduzierung der Stadionmiete in einstelliger Millionen Euro Höhe für die Spielzeit 2013/ 2014. Diese wiederum war möglich geworden, nachdem ein Team um Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vogel von Buchalik Brömmekamp in der letzten Juni-Woche Stundungsvereinbarungen in vergleichbarer Größenordnung mit allen Großgläubigern erzielen konnte.

 


Bild: © drniels

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