23.11.2018 - Kategorie "Recht und Gesetz"

SZA Partner Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten des BVerfG gewählt

Wahl von Stephan Harbarth an das Bundesverfassungsgericht

Prof. Dr. Stephan Harbarth, Partner von SZA Schilling, Zutt & Anschütz, ist von Bundestag und Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt worden.


Er wird dort als Nachfolger von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zunächst das Amt des Vizepräsidenten übernehmen. Es entspricht langjähriger Tradition, dass der Vizepräsident nach Ablauf der Amtszeit des amtierenden Präsidenten zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt wird.

 

Stephan Harbarth begann seine Karriere als Rechtsanwalt bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz im Jahr 2000 und ist seit 2006 Partner. „Wir freuen uns sehr für Stephan Harbarth und sind stolz, dass ein Partner von SZA Schilling, Zutt & Anschütz zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt wurde und dort eine solch wichtige Funktion übernehmen soll,“ erklärte Jochem Reichert. „Es ist nicht nur ein bedeutender Tag für unsere Sozietät, sondern für die gesamte Anwaltschaft. Gleichzeitig bedauern wir natürlich, dass mit Stephan Harbarth ein guter Freund und herausragender Anwalt unsere Sozietät verlässt,“ ergänzte Georg Jaeger. Stephan Harbarth wird mit seinem Amtsantritt beim Bundesverfassungsgericht als Partner bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz ausscheiden.

 

SZA Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit mehr als 80 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Büros in Frankfurt, Mannheim und Brüssel beraten wir nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht, Bank- und Finanzrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Prozessrecht, Öffentliches Recht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht.

 

 


 


Bild: © freegraphictoday / pixabay

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