TERRAGON AG: Vorläufige Insolvenzverwalter gerichtlich bestellt
Die Terragon AG, Emittentin der TERRAGON-Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2GSWY7) informiert, dass Herr Dr. Rainer Eckert von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als dem zuständigen Insolvenzgericht als vorläufiger Insolvenzverwalter für die Terragon AG bestellt worden ist.
Außerdem wurde Dr. Stefanie Zulauf (ebenfalls Eckert Rechtsanwälte) vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als vorläufige Insolvenzverwalterin für die wesentlichen Tochterunternehmen bestellt. Dies betrifft die Gesellschaften Terragon Wohnbau GmbH, Terragon Projekt GmbH und Terragon Vertrieb GmbH.
Dr. Eckert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DeutschenAnwaltVerein.
Dr. Zulauf ist Rechtsanwältin und Notarin mit Amtssitz in Hannover und seit 2019 Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
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