11.12.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Tischlerei Gieschen stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Tischlerei Gieschen muss Insolvenz anmelden

Die Tischlerei Gieschen aus Gnarrenburg bei Bremen hat beim Amtsgericht Stade einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


Das 1923 gegründete Handwerksunternehmen zählt zu den traditionsreichsten Tischlereien der Region und beschäftigt derzeit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten sind bei einer Betriebsversammlung bereits über das Insolvenzantragsverfahren und die damit verbundenen nächsten Schritte informiert worden.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer & Partner heute in einer ersten Stellungnahme mitteilte, habe ein akuter Liquiditätsengpass zur finanziellen Schieflage des Unternehmens geführt. Köster kündigte an, den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortzuführen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind bis Ende Januar 2015 abgesichert. Alle dazu notwendigen Schritte seien bereits eingeleitet, erklärte Köster.

 

Dr. Malte Köster, als vorläufiger Insolvenzverwalter, wörtlich: „Viele mittelständische Betriebe, speziell im Fachhandwerk, haben mit einem schwierigen Umfeld zu kämpfen. Wenn dann noch die finanziellen Polster aufgebraucht sind, droht die Zahlungsunfähigkeit. Dennoch bietet eine Insolvenz immer auch die Chance auf einen Neubeginn. In einem ersten Schritt haben wir bei Gieschen dafür gesorgt, dass die Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter und ihre Familien über das Insolvenzgeld ausgezahlt werden können. Bis Ende Januar sind die Gehälter damit abgesichert. Wichtig ist es jetzt, das Geschäft nachhaltig zu stabilisieren. Dass wir den Geschäftsbetrieb vollumfänglich fortführen können, ist eine gute Nachricht. Darauf aufbauend werden wir sorgfältig prüfen, welche Chancen für eine Sanierung bestehen.“

 

 


Bild: © kiamedia

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