15.11.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

TMA Deutschland wählt neuen Vorstand

Jahrestagung der Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland

Oliver Kehren ist neuer Vorsitzender der Gesellschaft für Restrukturierung - 15. TMA Jahrestagung in Königsstein im Zeichen der Restrukturierungslandschaft in Deutschland nach 18 Monaten Corona-Pandemie


Die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. hat anlässlich der 15. TMA Jahrestagung in Königsstein einen neuen Vorstand gewählt. Oliver Kehren, Managing Director bei Morgan Stanley, übernimmt den Vorsitz von Michael Baur, Managing Director bei AlixPartners. Dieser bleibt zusammen mit Kolja von Bismarck, Partner der Kanzlei Sidley Austin, im geschäftsführenden Vorstand aktiv. Dr. Georg Bernsau, Partner bei K&L Gates, wurde als Schatzmeister wiedergewählt.

 

In den erweiterten Vorstand ziehen vier neue Mitglieder ein: Dr. Dorothee Prosteder von der Kanzlei Noerr, Henning Block, Rothschild & Co Deutschland, Dr. Matthias Hofmann, Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, und Timo Kamp, McKinsey & Company.


„Wir freuen uns, eine neue Kollegin und drei Kollegen für das Engagement im Vorstand gewonnen zu haben. Ziel der TMA ist es, als berufsübergreifende Plattform den fachlichen Austausch voranzutreiben und die Interessen der Restrukturierer im Sinne ihrer Mandanten zu vertreten“, sagt der neue Vorstandsvorsitzende Oliver Kehren. „Für Unternehmen weltweit waren die 18 Monate seit Beginn der Corona-Pandemie nicht zuletzt aufgrund temporärer Betriebsschließungen und gestörter Lieferketten herausfordernd wie nie. Spätestens wenn die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen auslaufen, werden in vielen Branchen strukturelle Probleme wieder vermehrt in den Blick genommen werden müssen. Der Bedarf nach Restrukturierung wird dann steigen.“

 

Wie sich die Restrukturierungslandschaft aktuell darstellt, war Thema der TMA Jahrestagung. Unter der Überschrift „Gibt es noch Restrukturierungen in Deutschland?“ diskutierten die Teilnehmer eines Panels, inwieweit durch staatliche Hilfen Restrukturierungen und Insolvenzen in 2020 und 2021 vermieden wurden. Vorgestellt wurden zudem neue Restrukturierungspläne in Europa. Die Facharbeitskreise befassten sich mit Staatshilfen in der Zeit von Corona und danach, dem StaRUG und speziell dem „Shift of Fiduciary Duties“ in der Restrukturierung.

 

„Auch wenn angesichts der Nichtöffentlichkeit des StaRUG-Verfahrens keine abschließenden Zahlen dazu vorliegen, ist doch erkennbar, dass wirkliche StaRUG-Verfahren in der Praxis bisher nur sehr begrenzt vorkommen. Dafür wird die StaRUG-Option aber bereits regelmäßig als Druckmittel für außergerichtliche Einigungen verwendet“, sagt Frank Grell, Leiter des Facharbeitskreises Restrukturierungsrecht in der TMA. „Bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen stellt sich noch die Frage der Anerkennung des StaRUG vor allem in England und den USA. Hier entwickelt die Praxis Lösungen; bei der Anerkennung in der EU ist aber die Politik gefordert.“

 

Dass das StaRUG in der jetzigen Form die Hoffnung vieler Experten auf ein international wettbewerbsfähiges Restrukturierungsinstrumentarium enttäuscht hat, wurde auf der Jahrestagung mehrfach deutlich. „Der nach intensivem Austausch mit Praktikern aller relevanter Berufsgruppen und Vertretern der Gewerkschaften im BMJV erarbeitete Regierungsentwurf der StaRUG war wirklich gut; er hätte eine im europäischen Vergleich wettbewerbsfähige Sanierungs-Toolbox geschaffen“, sagt TMA Vorstand Kolja von Bismarck. „Dieser Entwurf ist jedoch in letzter Minute so verwässert worden, dass die Praxistauglichkeit des StaRUG für vorinsolvenzliche Restrukturierungen nun erheblich eingeschränkt ist.“

 

Deutlich wird dies nach Ansicht der TMA Deutschland vor allem mit Blick auf den Vorrang berechtigter Gläubigerinteressen, den „Shift of Fiduciary Duties“. Internationale Restrukturierungsmodelle wie der „Scheme of Arrangement“ sehen vor, dass der Geschäftsführung eines Unternehmens in finanzieller Schieflage die Möglichkeit eingeräumt wird, vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine von der Mehrheit der Gläubiger getragene vorinsolvenzliche Restrukturierung einzuleiten, in der bei Interessenkonflikten zwischen Gesellschaftern und Gläubigern den berechtigten Gläubigerinteressen der Vorrang einzuräumen ist. Eine vorinsolvenzliche Restrukturierung kann dann auch gegen den Willen der Gesellschafter erfolgen. Im StaRUG fehlt eine solche Regelung. „Wenn das StaRUG in dieser Hinsicht mehr sein soll als ein zahnloser Tiger, wird sich die nächste Bundesregierung mit einer Anpassung der Regelungen befassen müssen“, so Dr. Leo Plank, Leiter des Facharbeitskreises Kapitalmarkt und Finanzrestrukturierung in der TMA.

 

 

Neuer Vorstand der TMA Deutschland

 

Geschäftsführender Vorstand

Vorsitzender: Oliver Kehren, Morgan Stanley

Stellvertretende Vorsitzende: Michael Baur, AlixPartners und Kolja von Bismarck, Sidley Austin

Schatzmeister: Dr. Georg Bernsau, K&L Gates

 

Erweiterter Vorstand

Henning Block, Rothschild & Co Deutschland

Frank Grell, Latham & Watkins

Dr. Matthias Hofmann, Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte

Timo Kamp, McKinsey & Company

Dr. Steffen Koch, hww hermann wienberg wilhelm

Nils R. Kuhlwein von Rathenow, A.T. Kearney

Dr. Leo Plank, Kirkland & Ellis

Dr. Dorothee Prosteder, Noerr

Eva Ringelspacher, Restrukturierungspartner RSP

Dr. Gerd Sievers, Roland Berger

Dr. Lars Westpfahl, Freshfields Bruckhaus Deringer

 


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