Trotz Aufhebungsvertrags keine Abfindung
Pech für Arbeitnehmer: Aufhebungsverträge mit einer vereinbarten Abfindungszahlung können platzen, wenn der Arbeitgeber danach Pleite geht.
Auch bestünde bei der Insolvenz des Unternehmens dann kein Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes aus Nordr
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.