30.05.2017 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Uhlenbruck-Preis des VID für Insolvenzrecht

Uhlenbruck-Preis des VID für Insolvenzrecht

In diesem Jahr verleiht der Berufsverband der Insolvenzverwalter zum ersten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht.


Der mit 5.000 € dotierte Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2017 sind bis spätestens 31.07.2017 an den VID zu richten, weitere Informationen unter www.vid.de. Die erstmalige Verleihung des Preises wird im Rahmen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses im November 2017 in Berlin stattfinden.

 

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen. Prof. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.

 

Ausgezeichnet werden überdurchschnittlich bewertete Dissertationen und Habilitationen, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten. Aktualität und Praxisrelevanz spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Jury gehören Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim), VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen (Düsseldorf), Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin) an.

 



Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck (87), studierte in München und Köln Jura und leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein weiteres Interesse galt auch dem Medizinrecht, zu dem er grundlegende Werke veröffentlicht hat. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.

 


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