23.11.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Umgang mit dem Arbeitgeber bei Zahlungsunfähigkeit

Umgang mit dem Arbeitgeber bei Zahlungsunfähigkeit

„Mein Arbeitgeber hält mich für unzuverlässig, fürchtet meinen Griff in die Kasse, entlässt mich“, sind häufig vorgebrachte Ängste von Ratsuchenden in der Schuldnerberatung. Sie fragen sich, ob und wie ihr Arbeitgeber davon Kenntnis erhalten würde, bzw. ob und wann es sinnvoll ist, den Arbeitgeber zu informieren.


Weder Schulden noch Lohnpfändungen sind im bestehenden Arbeitsverhältnis ein Kündigungsgrund. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Schulden oder gar seine Überschuldung dem Arbeitgeber zu offenba

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.