UNIPROF Real Estate Holding AG: Zwischenmitteilung
Zwischenmitteilung für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2015: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.06.2003 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen.
Dadurch ist die Gesellschaft aufgelöst.
Im dritten Quartal 2015 hat die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit entwickelt, die zu einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse führt. Dieselbe Situation wird auch für das vierte Quartal 2015 erwartet.
Es ist geplant, die laufende Liquidation bzw. Abwicklung fortzusetzen mit dem Ziel der Löschung der Gesellschaft. Es wird kein Abwicklungserlös erwartet.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst
Stuttgart, den 22.09.2015
Oliver Heller
-Abwickler-
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