Unterhalt kann europaweit leichter eingefordert werden
Der Bundesrat gab grünes Licht für Durchführungsgesetz zur EG-Unterhaltsverordnung. So können ab dem 18.Juni können Unterhaltsansprüche europaweit leichter und schneller durchgesetzt werden.
So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig kön
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