19.04.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Unterhalt kann europaweit leichter eingefordert werden

Unterhalt kann europaweit leichter eingefordert werden

Der Bundesrat gab grünes Licht für Durchführungsgesetz zur EG-Unterhaltsverordnung. So können ab dem 18.Juni können Unterhaltsansprüche europaweit leichter und schneller durchgesetzt werden.


So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig kön

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