04.04.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Urteil: Hohe Steuerschulden rechtfertigen Entzug der Gewerbeerlaubnis

Urteil: Hohe Steuerschulden rechtfertigen Entzug der Gewerbeerlaubnis

Bei hohen Steuerschulden kann eine Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.


Bei hohen Steuerschulden kann eine  Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.

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