VAPIANO SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Der Vorstand der Vapiano SE (ISIN:DE000A0WMNK9, "Vapiano" oder "das Unternehmen") hat heute (01.04.2020) entschieden, für die Vapiano SE beim zuständigen Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
Zugleich wird geprüft, ob Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Vapiano-Gruppe gestellt werden müssen.
Im Nachgang zu der per Ad hoc-Mitteilung vom 20. März mitgeteilten Lage der Vapiano SE konnte keine Lösung für den zuletzt aufgrund der COVID-19 Krise nochmals signifikant gestiegenen Liquiditätsbedarf von insgesamt zusätzlich ca. EUR 36,7 Mio. gefunden werden. Insbesondere konnte keine abschließende Einigung mit den finanzierenden Banken und wesentlichen Aktionären über die Beiträge zu der angestrebten umfassenden Finanzierungslösung erzielt werden. Mangels Einigung über eine solche Finanzierungslösung können auch die in Aussicht stehenden Finanzmittel aus staatlichen COVID-19 Unterstützungsprogrammen nicht beantragt werden.
Sämtliche durch die Vapiano SE betriebenen Restaurants bleiben wegen der aktuellen COVID-19 Krise weiterhin bis auf Weiteres geschlossen.
Deutsche und internationale Franchisenehmer sind von der Insolvenz der Vapiano SE unmittelbar nicht betroffen.
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