08.11.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Verbraucher bei Vorauszahlungen besser schützen

Stärker Kundenschutz in der Insolvenz

Eine Absicherung für den Insolvenzfall ist längst überfällig


Mit den Insolvenzen von Air Berlin, Thomas Cook oder Condor hat das Thema Insolvenzabsicherung der Verbraucher neue Dimensionen erhalten. Verbraucherschützer und Abgeordnete der Opposition fordern bereits seit langem eine Verbesserung des Insolvenzschutzes bei Flugreisen. Die Bundesregierung spricht bisher vom mündigen Bürger, dem man nicht unter die Arme greifen müsse. Dabei wären eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Verbrauchers leicht umsetzbar.

 

Die Insolvenz von Thomas Cook hat gezeigt, dass in Deutschland Pauschalreisende über einen Versicherungsschein im Insolvenzfall nicht vollständig abgesichert sind. Die Versicherungssumme von 110 Mio. Euro ermöglichte es zwar die betroffenen Kunden aus dem Ausland zurückzuholen. Doch viele Kunden konnten ihre Reise gar nicht erst antreten. Sie werden nur einen Bruchteil ihrer Vorauszahlung zurückerhalten.

 

Die Versicherungslösung für Pauschalreisende aus dem Jahr 1993 entspricht nicht mehr dem aktuellen Buchungsverhalten: „ Die Kunden stellen heute ihre Reisen vermehrt über Einzelleistungen im Internet selbst zusammen. Der Gesetzgeber hängt mit der notwendigen Anpassung des Versicherungsschutzes mehr als 10 Jahre zurück“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID. Individualreisende sind derzeit überhaupt nicht abgesichert. Dabei finanzieren sich ganze Branchen wie die Reiseindustrie, Autohändler oder Möbelhersteller überwiegend per Vorkasse über ihre Kunden. Die Bundesregierung zeigt sich bei der Absicherung von Insolvenzrisiken in den Geschäften des täglichen Lebens bisher zurückhaltend. „ Lösungen müssen allerdings nicht auf eine Bevormundung hinauslaufen, sondern könnten auch mit Angeboten geschaffen werden“, so Niering.

 

 Leicht umsetzbare Maßnahmen

So wäre etwa ein verpflichtendes Angebot für den freiwilligen Abschluss einer Insolvenzversicherung leicht umsetzbar. „ Wir kennen das von der Reiserücktrittsversicherung, die die Kunden optional dazu buchen können. Die Versicherungssumme sollte dem allgemeinen Geschäftsvolumen des Reiseunternehmers entsprechen“, schlägt Niering vor. Ähnliche Lösungen gibt es bereits in anderen Branchen. In der Bauwirtschaft müssen Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen – eine Art Bankbürgschaft, die die Bauherren im Insolvenzfall schützt.

 

Wo Angebote nicht weiterhelfen, könnten Überwachungspflichten stärker genutzt werden: Das Luftfahrtbundesamt hat die Aufgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen zu prüfen. Ein Frühwarnsystem, das im Fall von Air Berlin versagt hat. Ist das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich stabil, wäre über den Entzug der Lizenz nachzudenken. „ Aus der Versicherungswirtschaft kennen wir diese Art des Korrektivs. Die Aufsichtsbehörde überwacht die finanzielle Situation der Versicherer und kann im Notfall einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen“, erläutert der VID-Vorsitzende.

 

Die Stärkung des Verbraucherschutzes in Insolvenzfällen ist auch Thema eines Pressegesprächs auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress, der in diesen Tagen in Berlin stattfindet. Der jährlich stattfindende Kongress ist für die mehr als 600 Teilnehmer ein zentraler Branchentreffpunkt und eine Plattform um aktuelle Gesetzesvorhaben im Kreis der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

 

 

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 


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