01.07.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Verfahrenseröffnung in Sachen „Hendrik Holt“

Kriminalinsolvenz Hendrik Holt. Schaden in Höhe von rund 10 Mio. Euro

Stellungnahme des Insolvenzverwalters zur Verfahrenseröffnung in Sachen „Hendrik Holt“


Das Amtsgericht in Oldenburg hat das zentrale Insolvenzverfahren im Zusammenhang der Kriminalinsolvenz „Hendrik Holt“ am 28. Juni 2021 eröffnet. Dabei wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster (Kanzlei WILLMERKÖSTER) auch im Insolvenzverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt.


Köster und sein Team um Kanzleipartner Dr. Hans-Joachim Berner arbeiten seit September 2020 im Antragsverfahren über das Vermögen von Hendrik Holt an der Aufklärung des Sachverhalts. Im Kern stand dabei bisher vor allem die Aufstellung der Vermögenswerte im In- und Ausland sowie die Ermittlung der relevanten internationalen Finanzströme. Daneben war Köster in den Insolvenzantragsverfahren weiterer Mitglieder der Familie Holt sowie im Antragsverfahren des maßgeblichen mutmaßlichen Mittäters ebenfalls zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.


Auch diese Verfahren sind mittlerweile eröffnet worden oder stehen kurz vor der Eröffnung. In den bereits eröffneten Verfahren wurde Köster ebenfalls zum Insolvenzverwalter bestellt. Zuständig für die Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Kriminalinsolvenz sind insgesamt drei Amtsgerichte, im Einzelnen die Amtsgerichte in Oldenburg, Osnabrück und Vechta.


Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster erklärte zur Eröffnung der Insolvenzverfahren im Themenkomplex „Hendrik Holt“: „Die Komplexität des gesamten Sachverhalts im Zusammenhang mit der Kriminalinsolvenz ist sehr hoch. Im Zuge unserer Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit wurden bisher über 35.000 Seiten an Unterlagen digitalisiert. Insgesamt werten wir aus den forensischen Datensicherungen Material aus, das rund 24 Terabyte an Speicherkapazitäten umfasst. Um die internationalen Zahlungsströme, u.a. auch in einschlägig bekannten ‚Steueroasen‘, zu rekonstruieren, setzen wir leistungsstarke Software zum Data Mining ein. Die Ermittlung sämtlicher Vermögenswerte ist noch längst nicht abgeschlossen, aber die bisherigen Erkenntnisse reichen aus, um den Schritt in das Insolvenzverfahren vorzunehmen. Konkret gehen wir derzeit von Verbindlichkeiten in einer Größenordnung von über 10 Millionen Euro aus. Basierend auf den umfangreichen Vorarbeiten der Staatsanwaltschaft Osnabrück, konnten im In- und Ausland bisher Vermögenswerte im niedrigen siebenstelligen Bereich ermittelt werden. Speziell hinsichtlich der zahlreichen Aktivitäten des Schuldners im Ausland bestehen aber noch viele offene Fragen. Wir hoffen hierzu in den weiteren anstehenden, persönlichen Gesprächen mit Herrn Holt auf nähere Hinweise, um den Weg der Gelder nachvollziehen zu können. Parallel werden wir unsere Ermittlungsarbeit hinsichtlich des Auslandsvermögens weiter mit Hochdruck vorantreiben, um Transparenz zu schaffen. Hierzu möchten wir uns aber vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen nicht weiter im Detail äußern. Gläubiger können im Übrigen mit der Eröffnung des Verfahrens jetzt ihre Forderungen bei uns geltend machen.“



Über WILLMERKÖSTER:

Die Kanzlei WILLMERKÖSTER ist darauf fokussiert, Sanierungschancen im Insolvenzrecht nutzbar zu machen. Mit einem Team von über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und durchgängig digitalisierten Arbeitsprozessen gehört WILLMERKÖSTER zu den leistungsstärksten Insolvenzkanzleien in Deutschland.


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