Vergütung des gemeinsamen Vertreters ist keine Masseverbindlichkeit
Der BGH hat entschieden, dass die Kosten des gemeinsamen Vertreters der Aneihegläubiger nicht zu Lasten der Insolvenzmasse gehen dürfen.
In seiner Leitsatzentscheidung (Az.: IX ZR 87/16 ) vom 12. Januar 2017 stellt der BGH fest „ Der Anspruch eines im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen V
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.