10.10.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vivacon AG: Vorläufiger Sachwalter bestellt

vorläufiger Sachwalter für insolvente Vivacon bestellt

Das Amtsgericht Köln hat ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung nach §270a InsO über die Vivacon AG eingeleitet.


Zum vorläufigen Sachwalter ist Dr. Christoph Niering bestellt worden. Zeitgleich hat die Vivacon AG Rechtsanwalt Steffen Schneider zum Sanierungsvorstand (Chief Restructuring Officer - CR

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Bild: © bovko