12.01.2022 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter – Gravenbrucher Kreis ergänzt Vorschläge

Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Gravenbrucher Kreis begrüßt einheitliche Kriterien für das Listing von Insolvenzverwaltern


Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, begrüßt den Vorstoß der Landesarbeitsgruppe „Vorauswahlliste für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter“ von zehn Bundesländern, einheitliche Kriterien für die Auswahl von Insolvenzverwaltern zu schaffen. 


Damit würde den rund 180 Insolvenzgerichten in Deutschland eine fachliche Handreichung nach bundesweit einheitlichen Kriterien gegeben, die auch dem Verfassungs- und Europarecht gerecht werden sollte.


Der Gravenbrucher Kreis steht dem Vorschlag der Landesarbeitsgruppe jedoch kritisch gegenüber, die Vorauswahlliste von einer staatlichen Stelle führen zu lassen. Vielmehr hält der Gravenbrucher Kreis die regionalen Rechtsanwaltskammern für geeignet, die Liste zu führen. Deren Kompetenz, berufsrechtliche Aufgaben im Rahmen einer funktionierenden Selbstverwaltungsinfrastruktur verlässlich und unparteiisch zu regeln, entspricht zudem dem freiberuflichen Charakter des Berufs der Insolvenzverwalter.

 

Bei der Liste sollte klar unterschieden werden zwischen den einheitlichen Zulassungskriterien für die Berufszulassung einerseits, sowie andererseits relevanten Merkmalen von Insolvenzverwaltern für die Bestellung im konkreten Einzelfall. Je nach Art des Insolvenzverfahrens können hier z. B. Merkmale der Kanzlei, die regionale Verfügbarkeit des Berufsträgers oder spezifische Branchenerfahrung in die Vorauswahlliste eingetragen werden. Die Initiative dafür läge dann beim jeweiligen Insolvenzverwalter – und wäre nicht Bestandteil detaillierter bürokratischer Vorgaben.

 

„Die Auswahlliste für Insolvenzverwalter sollte fair, unbürokratisch und handhabbar sein. Nur so ist es realistisch, dass die Richterinnen und Richter an den rund 180 deutschen Insolvenzgerichten sie täglich nutzen“, sagt Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Zudem muss eine klare Abstufung gewahrt sein zwischen einheitlicher Berufszulassung und weiterführenden Kompetenzen, die für konkrete Insolvenzverfahren relevant sind. Für die Führung der Liste halten wir die regionalen Rechtsanwaltskammern für die geeigneten Instanzen.“


Die von der Landesgruppe entwickelten Vorstellungen zum „Delisting“ von Insolvenzverwaltern lehnt der Gravenbrucher Kreis vehement ab. Die Unbestimmtheit der skizzierten Delisting-Gründe würde den Raum für willkürliche Entscheidungen öffnen, die mit verfassungskonformen Regelungen für einen Berufsausschluss nicht vereinbar sind.


Zum Hintergund
Am 8. April 2021 konstituierte sich auf Initiative der Staatssekretärin für Justiz des Landes Berlin eine aus Vertretern der Landesjustizverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bestehende Landesarbeitsgruppe, die sich mit Umsetzungsfragen einer bundeseinheitlichen Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter beschäftigen sollte. Diese Arbeitsgruppe schloss ihre Arbeiten am 28. September 2021 ab und hielt die erzielten Ergebnisse in dem Bericht der Arbeitsgruppe „Vorauswahlliste Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter“ fest. Der Gravenbrucher Kreis bezieht dazu Stellung.

 

 

Über den Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 30 Mitglieder (davon 19 aktive und 11 passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther. Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung. Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.


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