21.06.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiges Insolvenz­verfahren für Talisa eröffnet

Talisa-Insolvenz: 75 Mitarbeiter betroffen

Vorläufiges Insolvenz­verfahren für Thüringer Arbeitslosen­initiative-Soziale Arbeit e.V. (Talisa) eröffnet


Über das Vermögen des Thüringer Arbeitslosen­initiative-Soziale Arbeit e.V. , kurz Talisa, ist vor dem Amtsgericht Erfurt ein Insolvenz­antragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Erfurt hat mit Beschluss vom 16.06.2023 die vorläufige Insolvenz­verwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Rolf Rombach, Erfurt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Zweck des Vereins ist die uneigennützige Hilfe und Unterstützung bei persönlicher und wirtschaftlicher Bedürftigkeit mit dem Ziel der Selbsthilfe. Zur Verwirklichung organisiert der Verein Beratung, Betreuung, Qualifizierung sowie aktive Beschäftigung für den im Vereinszweck definierten Personenkreis.


Aktuell organisiert der Verein:

- Organisation und Betreuung von Tafeln. Der Verein ist Mitglied im Dachverband „Tafel Deutschland e.V.“. Damit gewährt der Verein in Thüringen Hunderten von Bedürftigen Lebensmittel.

- Kleiderkammern, Möbelhöfe

- Schuldnerberatung

- Obdachlosenhilfe


Der Verein ist in ganz Thüringen mit vier Regional­stellen besetzt.  Aktuell werden im Verein noch 75 Mitarbeiter beschäftigt.


Rechtsanwalt Rolf Rombach hat als vorläufiger Insolvenz­verwalter die Arbeit umgehend aufgenommen. Erste Gespräche mit den Leitern der Regionalstelle sowie der aktuellen Vorsitzenden des Vereins haben stattgefunden. Vorrangiges Ziel ist es, zunächst den Vereinszweck zu stabilisieren und die angebotenen Tätigkeiten aufrecht­zuerhalten. Eine Stilllegung des Geschäfts­betriebes hätte gravierende Konsequenzen für die Betroffenen in ganz Thüringen.


„An einer neuen Fortsetzungs­lösung mit einer neuen Organisations­struktur wird derzeit gearbeitet. Das wird allerdings noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, so Rolf Rombach. RA Rombach bittet gerade jetzt um Freigabe öffentlicher Fördermittel, damit eine Fortführung des Geschäfts­betriebes nahtlos stattfinden kann. Die zweck­entsprechende Verwendung der Gelder ist durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenz­verwaltung gesichert. 




Über ROMBACH Rechtsanwälte

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.


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