Vorläufiges Insolvenzverfahren bei Heck & Becker GmbH & Co. KG angeordnet
Das Amtsgericht Marburg hat mit Beschluss vom 27. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heck & Becker GmbH & Co. KG angeordnet.
Zuvor hatte das Unternehmen am 26. August 2026 einen Eigeninsolvenzantrag gestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Partnerin der Kanzlei hww
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