22.09.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiges Insolvenzverfahren für Altenburger Hut & Putz AHP angeordnet

die einzige noch produzierende Hutwerkstatt in Mitteldeutschland ist insolvent

Rechtsanwalt André Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt


Über das Vermögen der Altenburger Hut & Putz – AHP GmbH, Lödla, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 8. September 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Rombach, Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in vollem Umfang fortgeführt.


Die Altenburger Hut & Putz – AHP GmbH ist ein Komplettausstatter für Zylinder sowie historische Hüte und Bekleidung. AHP geht auf das 1874 gegründete Unternehmen „Hut Kley“ zurück, das 1960 in die Produktionsgenossenschaft des Handwerks „PGH Hut und Putzmacher“ umfirmiert wurde. Seit 2004 ist AHP die einzige noch produzierende Hutwerkstatt in Mitteldeutschland. An das in Altenburg seit etwa 1860 tradierte Hutmacherhandwerk hat sich bei AHP eine komplette Damen- und Herren-Maßschneiderei angegliedert. Zu den Kunden gehören vor allem Theater und Opernhäuser im In- und Ausland, Festspiele, Film und Fernsehen sowie Vereine (z.B. Schützen, Trachten, Karneval). Das Unternehmen beschäftigt aktuell zehn Mitarbeiter.


„Bei der Altenburger Hut & Putz – AHP GmbH handelt es sich um ein Traditionsunternehmen, das heute noch Hüte in Handarbeit herstellt. Das Ziel ist zunächst die Sicherung des Geschäftsbetriebs. Die Mitarbeiter stehen zu 100 Prozent hinter dem Unternehmen und haben ihre volle Arbeitskraft zugesichert“, erklärt Rombach.

 

 

Über ROMBACH Rechtsanwälte

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.


Bild: © geralt /pixabay

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