20.08.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiges Insolvenzverfahren für Riedel Glas- & Gebäudereinigung angeordnet

Vorläufiges Insolvenzverfahren für Riedel Glas- & Gebäudereinigung eingeleitet

Rechtsanwalt Rolf Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt


Über das Vermögen der Riedel Glas- & Gebäudereinigung GmbH, Arnstadt, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 9. August 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in vollem Umfang fortgeführt. Die Auftragslage des Unternehmens ist stabil.


Zu den Dienstleistungen der Riedel Glas- & Gebäudereinigung GmbH gehören unter anderem die PU-Versiegelung, die Unterhalts-, Glas-, Fassaden- und Bauendreinigung sowie die Reinigung von Solar- und Photovoltaikanlagen. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Arnstadt und Radebeul insgesamt 35 Mitarbeiter, die in Betriebsversammlungen über die aktuelle Situation informiert wurden.


„Die Riedel Glas- und Gebäudereinigung befindet sich in einer sehr schnelllebigen Branche. Entscheidend ist, dass wir den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und alle Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Die Mitarbeiter stehen hinter dem Unternehmen und haben ihr Arbeitskraft zugesagt“, erklärt Rombach.

 

 

">Über ROMBACH Rechtsanwälte

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.


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