19.04.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiges Insolvenzverfahren für STM Südthüringen angeordnet

Vorläufiges Insolvenzverfahren für STM Tiefbau- und Montagegesellschaft mbH Südthüringen eingeleitet

Rechtsanwalt Rolf Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt


Über das Vermögen der STM Tiefbau- und Montagegesellschaft mbH Südthüringen, Zella-Mehlis, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 15. April 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Erfurt, bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in vollem Umfang fortgeführt.


Die STM Tiefbau- und Montagegesellschaft mbH Südthüringen, 2012 gegründet, verfügt über moderne Technik und geschultes Fachpersonal und kann damit alle Dimensionen und Materialien im Kabel- und Rohrleitungsbau verlegen. Darüber hinaus umfassen die Leistungen des Unternehmens auch alle begleitenden Tätigkeiten, wie beispielsweise Erdaushub, Grabenaushub, Sicherungsarbeiten sowie die Verfüllung, Verschließung und Wiederherstellung aller gegebenen Oberflächen. STM beschäftigt zurzeit 39 Mitarbeiter.


Die Mitarbeiter wurden in einer Belegschaftsversammlung über die aktuelle Situation informiert. Die Belegschaft hat die beabsichtigte Fortführung sehr positiv aufgenommen und will ihren Beitrag dazu leisten, den Standort in Zella-Mehlis zu erhalten.


„In der Belegschaftsversammlung habe ich eine motivierte Mannschaft vorgefunden, die gewillt ist, das Unternehmen zu retten. Meine vordringlichste Aufgabe als vorläufiger Insolvenzverwalter wird sein, mit meinem Sanierungsteam zunächst die Lohnzahlungen über Insolvenzausfallgeld zu sichern. Hier laufen bereits Gespräche mit der zuständigen Bundesagentur. Parallel dazu werden alle Baumaßnahmen fortgeführt.“

 



Über Rombach – Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter

ROMBACH - Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter ist seit mehr als 25 Jahren in der Insolvenzverwaltung von Unternehmen und den damit verbundenen Rechtsgebieten tätig. Leistungen, durch die in kritischen Situationen Unternehmen vor einer Insolvenz bewahrt werden können, ergänzen das Beratungsspektrum. Hierzu zählen Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren nach ESUG) und Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen. Fachliches Know-how besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.

 


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